TWO OCEANS travel & Tours - South Africa
Erlebnisreisen
Spezialreisen
Länderinfos
Service
Über uns
Kontakt
 
 
Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen
 
Bitte lesen Sie sich die folgenden Bedingungen und Hinweise sorgfältig durch. Sie regeln auf Grundlage der §§651a ff. BGB das Vertragsverhältnis zwischen dem Reiseteilnehmer und Reiseveranstalter Tim Werninghaus TWO OCEANS
travel & tours, Roonstraße 61, 50674 Köln – nachstehend TWO OCEANS genannt – und gelten als vertraglich vereinbart:
 
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie TWO OCEANS den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung von TWO OCEANS zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird TWO OCEANS dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird diese Abweichung für den Reiseteilnehmer verbindlich, wenn der Reiseteilnehmer nicht TWO OCEANS innerhalb von zehn Tagen schriftlich widerspricht.
Vermittelt TWO OCEANS einzelne Reiseleistungen ausdrücklich im fremden Namen (z.B. Flug, Mietwagen, Transport, Hotel, Ausflüge etc.) richten sich das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Leistungsträgers.
 
2. Bezahlung
2.1  Alle Zahlungen auf den Reisepreis, also auch die Anzahlung, sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Ihr gezahlter Reisepreis wird abgesichert durch den Sicherungsschein der R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstrasse 1, 65193 Wiesbaden, Telefon: 0611/533-0.
2.2  Nach Übergabe des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist sechs Wochen vor Reisebeginn, ohne nochmalige Zahlungsaufforderung von TWO OCEANS, fällig. Bei Buchungen die weniger als 6 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.
2.3  Sollte der Reisepreis vor Antritt der Reise nicht vollständig bezahlt sein, so kann TWO OCEANS vom Vertrag zurücktreten und die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen.
 
3. Leistungen
3.1  Die Leistungsverpflichtung von TWO OCEANS ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung und den Allgemeinen Reisebedingungen. TWO OCEANS behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Katalog- bzw. Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2  Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von TWO OCEANS nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von TWO OCEANS hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. Der Reiseteilnehmer kann keine Ansprüche aus den vorstehenden Zusicherungen oder Vereinbarungen gegen TWO OCEANS herleiten.
 
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1  Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von TWO OCEANS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. TWO OCEANS verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TWO OCEANS eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.
4.2  TWO OCEANS bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder den Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für TWO OCEANS vorhersehbar waren: Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann TWO OCEANS
a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber TWO OCEANS erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat TWO OCEANS den Reisenden unverzüglich, spätesten jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzten. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TWO OCEANS eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.
4.3  Der Reisende hat die unter 4.1 und 4.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch TWO OCEANS bei diesem geltend zu machen. Diesbezüglich wird die Schriftform empfohlen.
 
5.  Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1  Der Reiseteilnehmer kann bis Reisebeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber TWO OCEANS vom Reisevertrag zurücktreten.
Maßgeblich für die Bemessung der Reiserücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TWO OCEANS. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Im Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer stehen TWO OCEANS unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
 
a) Rücktrittskosten bei individuellen Mietwagen Rundreisen
bis 30. Tag vor Abreise 15 % mindestens jedoch Euro 150,-
bis 21. Tag vor Abreise 30 %
bis 14. Tag vor Abreise 40 %
ab 13. Tag vor Abreise 60 %
pro Person vom jeweiligen Reisepreis.
b) Rücktrittskosten bei geführten Touren mit Langstreckenflug
bis 60. Tag vor Abreise 15 %
bis 29. Tag vor Abreise 35 %
bis 14. Tag vor Abreise 60 %
ab 14. Tag vor Abreise 80 %
pro Person vom jeweiligen Reisepreis.
 
Entgelte für Versicherungen werden zusätzlich zu 100 % in Rechnung gestellt.
Eine Erstattung des Reisepreises bei Nichterscheinen zum vereinbarten Reisebeginn ist nicht möglich.
 
Besondere Rücktrittsbedingungen können auch gelten, wenn diese auf den Programmen bzw. der Buchungsbestätigung der Reise vermerkt sind.
 
Im Einzelfall können auch höhere Stornokosten als obige maximale Sätze in Ansatz gebracht werden, wenn diese von TWO OCEANS nachgewiesen werden können. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
5.2  Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Hier kann TWO OCEANS dem Reiseteilnehmer eine Umbuchungsgebühr von EUR 25,00 pro umgebuchte Einzelposition in Rechung stellen. Notwendige Telefon-, Telefax- oder Telegrammkosten können zusätzlich berechnet werden. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis, dass geringere oder überhaupt keine Umbuchungsgebühren bei TWO OCEANS entstanden sind, unbenommen.
5.3  Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. TWO OCEANS kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen oder eine Weigerung der Fluggesellschaft oder des Leistungsträgers etc. vorliegt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende TWO OCEANS als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
 
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich TWO OCEANS bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen(eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann).
 
7. Rücktritt und Kündigung durch TWO OCEANS
TWO OCEANS kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1  Ohne Einhaltung einer Frist oder Form, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von TWO OCEANS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt TWO OCEANS den Reisevertrag, so behält TWO OCEANS den Anspruch auf den Reisepreis, TWO OCEANS muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die TWO OCEANS aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der TWO OCEANS von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2  TWO OCEANS kann bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine in der Reisebeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl, auf die ausdrücklich hingewiesen worden ist, nicht erreicht wurde. TWO OCEANS wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich über die Nichtdurchführbarkeit unterrichten und den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurückzahlen.
7.3  Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für TWO OCEANS deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die TWO OCEANS entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht seitens TWO OCEANS besteht nur, wenn TWO OCEANS die dazu führenden und nachzuweisenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn TWO OCEANS dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, sofern er von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.
 
8.  Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise aufgrund einer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren höheren Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl TWO OCEANS als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. TWO OCEANS zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, wird TWO OCEANS die notwendigen Maßnahmen treffen, den Kunden, sofern dies vertraglich vereinbart wurde, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen sowohl TWO OCEANS als auch der Kunde jeweils zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten müssen vom Kunden getragen werden.
 
9. Haftung von TWO OCEANS
TWO OCEANS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern TWO OCEANS nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
 
10. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von TWO OCEANS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder TWO OCEANS als Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Bei Sachschäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, gilt als Haftungshöchstbetrag der dreifache Reisepreis. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen unberührt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
Ein Schadenersatzanspruch gegen TWO OCEANS ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder aus solchen bestehenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist.
 
11. Gewährleistung
11.1  Abhilfe - Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. TWO OCEANS kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. TWO OCEANS kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass TWO OCEANS eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
11.2  Minderung des Reisepreises - Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hätte. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
11.3  Kündigung des Vertrages - Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TWO OCEANS innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenem Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, TWO OCEANS erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TWO OCEANS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet TWO OCEANS den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
11.4  Schadensersatz - Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den TWO OCEANS nicht zu vertreten hat.
 
12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung beziehungsweise Schadensersatz nicht ein.
 
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber TWO OCEANS geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert ist.
Ansprüche des Reisenden nach den §§651c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem TWO OCEANS Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder TWO OCEANS die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
 
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
TWO OCEANS steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. TWO OCEANS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende TWO OCEANS mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass TWO OCEANS die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von TWO OCEANS bedingt sind.
 
15. Reiseleitung
Ein im Prospekt oder in den Reiseunterlagen namentlich genannter Reiseleiter ist nicht Bestandteil des Reisevertrages und muss stets unverbindlich bleiben. TWO OCEANS muss sich Änderungen auch kurzfristig vorbehalten. Eine Änderung in der Reiseleitung gilt nicht als Grund für die kostenlose Aufhebung des Reisevertrages.
 
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
 
17. Gerichtsstand
Der Reisende kann TWO OCEANS nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von TWO OCEANS gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von TWO OCEANS maßgebend.
 
Hier können Sie sich unsere AGB auch als PDF downloaden
 
Hinweis zum Acrobat Reader
Sollten Sie die AGB nicht anzeigen können, benötigen Sie die aktuelle Version des Acrobat Reader. Laden Sie sich diese hier kostenlos herunter.