TWO OCEANS travel & Tours - South Africa
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Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck    
 
Flüssige und gelartige Produkte dürfen auf allen Flügen die in der EU starten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. So sind sie nur im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:    
  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
  • Alle Behältnisse müssen in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (zum Beispiel so genannte „Zipper“) mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen verpackt sein
  • Ein Beutel pro Fluggast
  • Der Beutel muss vollständig geschlossen sein und bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
Beispiele für Flüssigkeiten sind:
  • Parfums
  • Schäume
  • Deodorants
  • Gels
  • Sprays
  • Shampoos
  • Lotionen
  • Cremes
  • Pasten (Zahnpasta)
  • Öle
  • Mascara
  • Getränke
  • Suppen
  • Sirupe
 
 
Medikamente und Spezialnahrung (wie zum Beispiel Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können Sie außerhalb des Plastikbeutels transportieren. Diese Artikel müssen Sie ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorlegen.  
 
Duty-free-Artikel dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben wurden und in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.