TWO OCEANS travel & Tours - South Africa
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Einreise- und Visabestimmungen     
 
Deutsche, Österreicher oder Schweizer sind Sie für einen Zeitraum von 90 Tagen von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und benötigen zur Einreise lediglich einen Reisepass. Dieser muss mindestens 30 Tage über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite für Sichtvermerke haben. Bei der Einreise wird Ihnen am internationalen Flughafen eine Besuchergenehmigung ausgestellt ("visitors permit"). Diese Genehmigung gilt für einen Zeitraum, der drei Monate nicht überschreitet und für einen bestimmten Aufenthaltszweck, zum Beispiel Urlaub. Der Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder die Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides) kann verlangt werden. Einen Gelbfieber-Impfschein müssen Sie nur vorlegen, wenn Sie aus einem Gelbfiebergebiet einreisen, es sei denn, Sie sind im direkten Transit durch dieses Gebiet gereist, dann entfällt diese Pflicht.  
 
Weitere Hinweise
  • Deutsche Staatsangehörige, die in Südafrika Kurse an Bildungseinrichtungen jeder Art (Sprachschulen, Sportschulen, berufsbezogene Weiterbildungsinstitute, Kulturinstitute) besuchen möchten, benötigen auch bei einem Aufenthalt unter 90 Tagen eine Studienerlaubnis (die sogenannte "study permit").
  • Ein vorläufiger deutscher Reisepass mit Lichtbild wird auch für die Einreise in die Republik Südafrika anerkannt. Dieses Dokument muss dann ebenso eine Gültigkeit von mindestens 30 Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens eine (1) freie Seite für Sichtvermerke haben
  • Die vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise als Passersatz" können nicht zur Einreise nach Südafrika benutzt werden, da diese kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen.
  • Ein deutsches Kind benötigt zur Einreise einen eigenen Kinderausweis oder Kinderpass mit Lichtbild, der Eintrag in den Pass der Eltern reicht also nicht aus. Dieses Dokument muss ebenfalls eine Gültigkeit von 30 Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens eine freie Seite für Sichtvermerke haben.
  • Des Weiteren empfiehlt die südafrikanische Botschaft, dass für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils oder, falls zutreffend, der Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorhanden ist.
Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Botschaft nach den aktuellen Einreisebestimmungen, Antragsformalitäten und Visagebühren.
 
Alle Reisehinweise beruhen auf den verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und der südafrikanischen Botschaft. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
 
Für Detailauskünfte
wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt oder die entsprechenden Botschaften.
 
In Deutschland:
Botschaft der Republik Südafrika
Tiergartenstraße 18
D-10785 Berlin
Tel: +49 (0) 30-22 07 30
Fax: +49 (0) 30-22 07 31 90
botschaft@suedafrika.org
www.suedafrika.org
 
In Österreich:
Botschaft der Republik Südafrika
Sandgasse 33
A-1190 Wien
Tel: +43 (0) 1-320 64 93 0
Fax: +43 (0) 1-320 64 93 51
saembvie.admin@aon.at
www.saembvie.at
 
In der Schweiz:
Botschaft der Republik Südafrika
Alpenstraße 29
CH-3006 Bern
Tel: +41 (0) 31-350 13 13
Fax: +41 (0) 31-350 13 10/11
consular@southafrica.ch
www.southafrica.ch
 
 
Gesundheitsvorsorge 
 
Generell sind bei einem Direktflug von Europa für die Einreise nach Südafrika keine Impfungen vorgeschrieben.
 
Wir empfehlen Ihnen aber bei Reisen nach Südafrika dringend einen aktuellen Impfschutz gegen Polio, Diphtherie und Tetanus (die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen), sowie einen Hepatitis A Impfschutz.
 
Reisen Sie aus einem bekannten Gelbfieber-Infektionsgebiet ein, so ist bei Einreise eine gültige internationale Gelbfieber-Impfbescheinigung vorzulegen.
 
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen bei Reisen durch das Lowveld von Mpumalanga und Limpopo, sowie an der Maputaland Küste von KwaZulu-Natal die Einnahme einer Malaria-Prophylaxe, da Malaria hier vorkommt. In diesen Gebieten ist das Risiko während der Wintermonate geringer und in den Sommermonaten von November bis Mai höher, jedoch ist es dann immer noch nicht als besonders hoch einzustufen. Für die restlichen Landesteile besteht ganzjährig kein Risiko. Wir haben alle unsere Reisen entsprechend gekennzeichnet.
 
In jedem Fall sollten Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Abreise (mindestens 4-6 Wochen) bei einem reismedizinisch erfahrenen Arzt oder einem Tropeninstitut zu allen erforderlichen Impfungen erkundigen, da dieser Abschnitt nur zur allgemeinen Information dient und eine fachkundige Beratung nicht ersetzt.
 
 
 
Weiterführende Informationen und fachkundige Ärzte in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel hier.
 
  Malariaprophylaxe
nicht erforderlich
 
  Malariaprophylaxe
wird empfohlen
 
Bei Buchung einer Reise erhalten Sie mit Ihrem TWO OCEANS Tourbuch ausführliche Reisehinweise zu weiteren Themen.